Wir sind

Kompakt. Gefördert. Praxisorientiert. Anerkannt.

Unser Motto „Gemeinsam in und mit der Natur“ gibt es nun schon seit mehr als 30 Jahre und das gilt heute genauso wie in der Vergangenheit.


Wir sind leidenschaftliche und aktive Outdoorliebhabende, zu jeder Jahreszeit und bei jedem Wetter selbst und mit unseren Kundinnen und Kunden draußen unterwegs.

Wir stehen für „Draußen gemeinsam Lernen“ und sind unverzichtbar für pädagogisches Arbeiten in und mit der Natur. Die gemeinsame Arbeit an Perspektivewechsel, Entwicklung und Veränderung treibt uns an.

Uns und unsere Kundschaft verbindet eines: Natur und Veränderung. Wir begeistern, begleiten und bestärken Menschen im Lernraum Natur, sich mit dem Unbekannten und Ungewohnten zu öffnen und dem Neuen mit Neugierde entgegenzutreten.

Wir treten für die Werte „Respekt, Toleranz, Verbundenheit, Vielfalt, Selbstbestimmung sowie Nachhaltigkeit, Natur- und Umweltschutz“ ein und handeln entsprechend. Wir beziehen Stellung und verpflichten uns, aktiv dafür einzustehen.

Als Ausbildungseinrichtung haben wir höchste Ansprüche an die von uns vermittelten Themen, Inhalte sowie Methoden und Techniken. Dazu arbeiten wir kontinuierlich an Verbesserungen. Fortschritt und Innovation sind Teil unserer Identität.

Wir gestalten zielgruppenorientierte Lernräume in der Natur und ermöglichen praktische und nachhaltige Lernerfahrungen. Das Ziel ist immer individuelle Entwicklung und persönliche Veränderung. Dafür teilen wir unser Wissen, unsere Erfahrungen und unterstützen unsere Kundinnen und Kunden aktiv.


Jede Jahreszeit hat ihre Besonderheiten und mit ihr outdoorpädagogische Programme. In jedem Fall lohnt es sich, nach draußen zu gehen.


Urheberrechte

Nutzung von Skripten, Fachtexten und Büchern, die während unserer Ausbildungen an Teilnehmende weitergegeben werden.

 

Grundsätzlich gilt in Österreich das Urheberrecht. Das bedeutet, dass die Urhebenden (die Vortragenden, Autorinnen und Autoren bzw. Verlage) die ausschließlichen Rechte an den von ihnen erzeugten Werken haben. Eine Nutzung, die über den privaten Gebrauch hinausgeht, bedarf der Zustimmung des bzw. der Urheber/s.

 

Häufig gestellte Fragen: 

 

Dürfen Skripten, Fachtexte und Bücher der Vortragenden nach der Ausbildung genutzt werden?

  • Privater Gebrauch: Ja, es dürfen die erhaltenen Materialien für persönliche Lern- und Studienzwecke genutzt werden. Das bedeutet, Sie dürfen gelesen werden, es dürfen dazu Notizen gemacht werden und sie dürfen zu Hause aufbewahrt werden, um sie für die eigene Weiterbildung zu verwenden.
  • Berufliche oder kommerzielle Zwecke: Nein, grundsätzlich dürfen die Materialien nicht für berufliche oder kommerzielle Zwecke genutzt werden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und schriftlich von den Urhebenden gestattet. Dass würde bspw. die Verwendung in eigenen Kursen, Präsentationen für Kundinnen und Kunden oder die Veröffentlichung von Inhalten bedeuten.
  • Wissensgrundlage: Es darf das Wissen, das aus den Materialien gewonnen wurde, selbstverständlich in der beruflichen Praxis angewendet werden. Das Urheberrecht schützt die Form und den Ausdruck eines Werkes (der darf nicht verändert werden und muss korrekt zitiert werden), nicht jedoch die darin enthaltenen Ideen, Methoden oder Konzepte.

Wie dürfen die Materialien und Unterlagen genutzt werden?

  • Lesen und Studieren: Wie bereits erwähnt, ist das private Lesen und Studieren uneingeschränkt erlaubt.
  • Interne Nutzung im Unternehmen (mit Einschränkungen): Wenn die Ausbildung im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit absolviert wurde, dürfen die Skripte möglicherweise intern im Unternehmen genutzt werden, z.B. um sich oder Kolleginnen und Kollegen über bestimmte Inhalte zu informieren. Das hängt jedoch stark davon ab, wie die Nutzungsrechte von den Vortragenden oder dem Ausbildungsinstitut eingeräumt wurden. Im Zweifel muss hier immer nachgefragt werden. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Unternehmens ist nicht gestattet.
  • Keine öffentliche Zugänglichmachung oder Vervielfältigung: Die Ausbildungs- und Schulungsunterlagen dürfen weder öffentlich zugänglich gemacht (z.B. im Internet hochladen) noch vervielfältigen und verbreiten werden.

Umschreiben, ergänzen und verändern von Texten?

  • Für den privaten Gebrauch: Ja, für den persönlichen Gebrauch dürfen die Texte umgeschrieben, ergänzt oder Notizen hinzugefügt werden. Diese Veränderungen sind jedoch nur für die eigene Nutzung bestimmt und dürfen nicht in Kombination mit den Originaltexten weiterverbreitet werden.
  • Für andere Zwecke (z.B. Veröffentlichung): Nein, es dürfen die Texte nicht umgeschrieben, ergänzt oder in anderer Weise verändert werden, um sie dann zu veröffentlichen oder Dritten zugänglich zu machen. Das würde eine Bearbeitung des Werkes darstellen, nur mit Zustimmung der Urhebenden zulässig ist. Eine Bearbeitung ist jede Umgestaltung oder Umarbeitung eines Werkes, die dessen individuelle Züge verändert. Selbst wenn der Text genehmigt umgeschrieben werden würde, können urheberrechtlich relevante Teile (z.B. die Struktur, die Auswahl der Inhalte, die Art der Darstellung) weiterhin geschützt sein.
  • Zitatrecht: Wenn Teile der Texte in eigenen Werken verwenden werden, muss das Zitatrecht beachtet werden. Das heißt, dass Zitate nur in einem bestimmten Umfang und nur zum Zweck der Erläuterung, Ergänzung oder Kritik verwenden dürfen und stets die Quelle und die Urhebenden angegeben werden müssen. Das Zitatrecht erlaubt keine Bearbeitung des zitierten Werkes, sondern nur die unveränderte Übernahme von Teilen.

Draußen